Preise

Preismodell und Kostenerstattung
Eine Frau mit einem Headset sitzt vor einem Computer.

Eine Stunde - ein Preis

130,00 Euro oder 120,00 Euro bei Vorauszahlung

 

Vorab:

  1. Wir haben keinen Vertrag mit einer Krankenkasse, sind also eine Privatpraxis. Das bedeutet, wir stellen unsere Rechnung direkt an Sie als Patient und Sie reichen diese an Ihre Versicherung zur Erstattung weiter.
     
  2. Die Therapiedauer beträgt 60 Minuten.

 

Preise bei Bezahlung mit Zahlungsziel oder Vorkasse

  1. Wünschen Sie eine Bezahlung am Ende der Therapie, z.B. nach der 10. Sitzung, erhalten Sie eine Rechnung von unserer Abrechnungsfirma mit einem Zahlungsziel von 4 Wochen. Der Preis pro Therapiestunde (60 Minuten) beträgt in dem Fall 130,00 Euro.
     
  2. Alternativ können Sie Ihre Therapie im Voraus bezahlen. Hier liegt der Preis bei 120,00 pro Therapiestunde (60 Minuten).
     
  3. Sie bekommen in jedem Fall im Anschluss an die Behandlung eine ordnungsgemäße Rechnung, die Sie bei der Versicherung einreichen können.
 

Behandlungsvarianten - mit oder ohne Rezept:

  1. Im Normalfall (Behandlung aufgrund einer Krankheit) legen Sie uns ein Rezept von Ihrem Arzt vor. Das gilt auch, wenn Sie die Rechnung nicht bei Ihrer Krankenversicherung einreichen. Es gelten oben genannte Preise. Mehrwertsteuer fällt nicht an.
     
  2. Wenn Sie keine Beschwerden haben, sondern präventiv, also ohne ärztliche Verordnung, behandelt werden möchten, kommen zu oben genannten Preisen 7% Mehrwertsteuer hinzu.
 

An- und Abfahrt berechnen wir nicht zusätzlich. Sie können Stunden auch einzeln buchen. Bei Vorauszahlung erhalten Sie Ihr Geld ohne Abzüge zurück, wenn Sie Therapien nicht in Anspruch nehmen. 

Erstattung der Behandlungskosten

Wie viel übernimmt meine Krankenversicherung?

Wir wünschen uns für Sie eine möglichst hohe Erstattung, so dass Ihre Krankheit oder Ihr Unfall nicht auch noch zu einer finanziellen Herausforderung wird. Aufgrund der Vielfalt der Erstattungsrichtlinien können wir als Praxis keine verbindliche Aussage über die Höhe Ihres Selbstbehalts machen. Wir bitten Sie, Fragen diesbezüglich vor Beginn der Therapie mit Ihrer Krankenversicherung abzuklären. Unsere Zuständigkeit ist eine ehrliche und transparente Leistung vom Erstkontakt bis zur Rechnungsstellung.

Rezept und Rechnung

Damit Ihre Krankenversicherung die erstattungsfähigen Posten genau zuordnen kann                       

Ihr Rezept ist unser Behandlungsauftrag und damit die Grundlage unserer Therapie. Auf Ihrer Rechnung führen wir die Posten Ihres Rezepts genau auf. So kann Ihre Versicherung die entsprechende Erstattung veranlassen.

Zwei Kundenbetreuerinnen von Bunz mobile Ergotherapie mit Headset
Wollen Sie persönlich mit uns sprechen?
Wir helfen gerne weiter
KONTAKT chevron_right