Häufige Fragen Ergotherapie zuhause (FAQ)

Das sind die häufigsten Fragen, die uns rund um die Ergotherapie mit Hausbesuch gestellt werden.
Die Rezeptionisten von Bunz mobile Physio beraten einen Patienten umfassend am Telefon über den Ablauf des Hausbesuchs.
Finden Sie die Antwort, die Sie brauchen.30 Fragen

Anfrage & Warteliste

Vom ersten Kontakt zum passenden Termin

Wie stelle ich eine Anfrage für einen Hausbesuch?

Am einfachsten erreichen Sie uns über unsere Website: Nutzen Sie das Kontaktformular für eine schriftliche Anfrage oder bitten Sie uns um einen Rückruf. Mit der Rückrufbitte müssen Sie nicht in der Telefonwarteschlange warten – wir rufen Sie zurück. Natürlich können Sie uns auch direkt anrufen oder eine E-Mail schreiben.

Im persönlichen Gespräch lassen sich Ihre Fragen und die nächsten Schritte oft am besten klären. Wir nehmen uns gerne Zeit für den Kontakt mit Ihnen und prüfen im Erstgespräch die Verfügbarkeit. Sie müssen diese nicht vorab selbst prüfen. Wenn ein konkreter Terminvorschlag vorliegt, stimmen wir ihn mit Ihnen oder Ihrer benannten Kontaktperson ab.

Wie prüfe ich, ob Bunz an meiner Adresse verfügbar ist?

Auf unserer Website können Sie mit der Postleitzahl Ihres Behandlungsortes prüfen, ob in Ihrer Umgebung ein Therapeut verfügbar ist.

Sie müssen die Verfügbarkeit nicht selbst vorab prüfen: Gerne übernehmen wir das im ersten Gespräch. Die Online-Anzeige gibt eine erste Orientierung. Einen konkreten Termin stimmen wir anschließend persönlich mit Ihnen ab.

Wird für Ihre Adresse keine Verfügbarkeit angezeigt, melden Sie sich trotzdem gerne bei uns. Über unsere Warteliste können wir zusätzliche Möglichkeiten prüfen, einen passenden Therapeuten zu finden. Einen Therapieplatz oder einen bestimmten Beginn können wir damit nicht zusagen.

Wie finden Sie einen passenden Therapeuten für mich?

Wir suchen innerhalb unseres Teams nach einem passenden Therapeuten für Ihren Hausbesuch. Dabei berücksichtigen wir Ihren Behandlungsort, die gewünschte Therapieform sowie besondere fachliche Anforderungen, die sich aus Ihrer Diagnose ergeben. Auch Ihre bevorzugten Zeitfenster und Terminwünsche beziehen wir in die Suche ein.

Sobald wir Ihnen einen konkreten Terminvorschlag machen können, stimmen wir diesen mit Ihnen oder Ihrer benannten Kontaktperson ab. So kümmern wir uns gemeinsam mit Ihnen um eine passende Lösung.

Wie schnell bekomme ich einen Termin?

Sobald wir einen passenden Therapeuten für Ihren Hausbesuch gefunden haben, geht es normalerweise schnell: Der erste Termin ist dann meist innerhalb weniger Tage bis etwa einer Woche möglich. Den konkreten Termin stimmen wir mit Ihnen ab.

Wie lange die Suche nach einem passenden Therapeuten dauert, können wir vorab nicht verbindlich sagen. Ist aktuell niemand verfügbar, besprechen wir mit Ihnen die Möglichkeit unserer Warteliste. Auch darüber können wir keinen Therapieplatz oder bestimmten Beginn garantieren.

Was passiert, wenn gerade kein Therapeut verfügbar ist?

Wenn aktuell kein passender Therapeut verfügbar ist, geben wir unser Bestes, trotzdem eine Lösung für Sie zu finden. Mit Ihrer Zustimmung nehmen wir Ihre Anfrage auf unsere Warteliste und erweitern die Suche auf einen größeren Umkreis.

Dabei können wir unseren Therapeuten für die Übernahme Ihres Hausbesuchs eine zusätzliche Vergütung anbieten. Diese Mehrkosten übernehmen wir – sie werden Ihnen nicht zusätzlich berechnet.

So nutzen wir zusätzliche Möglichkeiten, Ihnen einen Hausbesuch zu ermöglichen. Einen Therapieplatz oder einen bestimmten Beginn können wir dennoch nicht garantieren.

Wie funktioniert Ihre Warteliste?

Mit Ihrer Zustimmung führen wir Ihre Anfrage vier Wochen lang auf unserer Warteliste und suchen in dieser Zeit weiter nach einer passenden Lösung. Dabei können sich neue Möglichkeiten ergeben, etwa wenn Therapeuten aus unserem Team aus dem Urlaub zurückkehren oder wieder Kapazitäten frei werden.

Wenn Sie uns Ihre E-Mail-Adresse angeben, informieren wir Sie regelmäßig über den Zwischenstand unserer Suche – und auch darüber, wenn wir keinen passenden Therapeuten finden konnten. Sobald wir Ihnen einen konkreten Termin anbieten können, stimmen wir ihn mit Ihnen ab.

Nach vier Wochen endet die Suche automatisch. Wenn Sie weiterhin Bedarf haben, kann unser Office die Warteliste mit Ihrer Zustimmung verlängern. Einen Therapieplatz oder einen bestimmten Beginn können wir nicht garantieren.

Kann ich eine Anfrage für einen Angehörigen stellen?

Ja, Angehörige können die erste Anfrage und auch dauerhaft die organisatorische Abstimmung übernehmen. Bitte teilen Sie unserem Office mit, für wen die Behandlung vorgesehen ist und wer als Kontaktperson die Organisation begleitet.

Den Behandlungsvertrag unterschreibt der Patient selbst. Alternativ kann ein Angehöriger mit entsprechender Vollmacht für ihn unterschreiben. Die Unterschriftsberechtigung und die erforderliche Vollmacht klären wir vor dem Vertragsabschluss.

Welche Angaben brauchen Sie für meine Anfrage?

Im Erstgespräch fragen wir nur die Angaben ab, die wir für die Aufnahme und Organisation Ihrer Anfrage benötigen: • Name des Patienten und gegebenenfalls Name des Anrufers oder der betreuenden Person • Alter des Patienten – eine ungefähre Angabe genügt zunächst • genaue Adresse, an der die Behandlung stattfinden soll • Diagnose und gewünschter Fachbereich: Ergotherapie • Kontaktmöglichkeit: E-Mail-Adresse, Telefonnummer oder beides • wer die vertraglichen Themen und wer die Terminabstimmung übernimmt • Ihre Terminwünsche

Die Zahlungsweise, das genaue Geburtsdatum und die Privatanschrift können später ergänzt werden. Die genaue Behandlungsadresse benötigen wir bereits im Erstgespräch.

Kann ich meine Wartelistenanfrage verlängern oder beenden?

Die Suche über unsere Warteliste endet nach vier Wochen automatisch. Wenn Sie weiterhin Bedarf haben und die Suche verlängern möchten, wenden Sie sich bitte an unser Office. Aktuell nehmen wir die Verlängerung für Sie manuell vor. Auch wenn Sie die Suche vorzeitig beenden möchten, geben Sie unserem Office bitte Bescheid.

Für die Aufnahme auf die Warteliste holen wir immer Ihre Zustimmung ein – mündlich oder schriftlich. Bei einer Verlängerung benötigen wir erneut Ihre Zustimmung, Ihre Daten für die weitere Suche aufzubewahren. Wird die erfolglose Wartelistenanfrage nicht verlängert, löschen wir die zugehörigen Wartelistendaten.

Verordnung & Vorbereitung

Was Sie vor dem ersten Besuch wissen sollten

Was muss vor meinem ersten Termin geklärt sein?

Den Behandlungsvertrag und die Zahlungsweise klären wir normalerweise vor dem ersten Termin mit Ihnen. Die Vertragsunterlagen können Sie digital unterschreiben oder per Post im beiliegenden frankierten Rückkuvert zurücksenden. Falls noch Unterlagen ausstehen, können Sie diese auch beim ersten Termin vorlegen.

Falls Sie Ihre Verordnung noch nicht übermittelt haben, legen Sie sie bitte Ihrem Therapeuten vor. Er übernimmt die Übermittlung an Bunz. Das Original bleibt bei Ihnen.

Bei Vorkasse muss Ihre Zahlung spätestens 24 Stunden vor dem Termin tatsächlich bei uns eingegangen sein. Bitte veranlassen Sie die Zahlung rechtzeitig, damit wir den Termin freigeben und zuverlässig planen können.

Brauche ich eine Verordnung?

Wenn Beschwerden vorliegen und die Behandlung über reine Prävention hinausgeht, benötigen wir bei Bunz eine ärztliche Verordnung. Das gilt auch, wenn Sie die Behandlung selbst bezahlen. Für uns genügt eine formlose schriftliche ärztliche Verordnung mit Diagnose und angeordneter Therapie; ein bestimmtes Kassenformular ist nicht erforderlich.

Für die Behandlung bei Bunz muss der Hausbesuch nicht ausdrücklich auf der Verordnung stehen. Für eine mögliche Kostenerstattung durch Ihre Krankenkasse oder Versicherung kann dieser Eintrag jedoch relevant sein. Bitte klären Sie die Anforderungen direkt mit Ihrer Krankenkasse oder Versicherung und lassen Sie den Hausbesuch bei Bedarf ärztlich auf der Verordnung vermerken.

Zwischen der ärztlichen Verordnung, der darin genannten Diagnose und dem Beginn der Therapie muss ein nachvollziehbarer zeitlicher Zusammenhang bestehen. Dafür nennen wir bei Bunz keine pauschale Frist: Entscheidend ist, ob die Verordnung noch zur vorgesehenen Behandlung passt. Wenn Ihre Verordnung bereits länger zurückliegt, sprechen Sie uns bitte vor Beginn darauf an. Unser Office hilft Ihnen gerne, das weitere Vorgehen zu klären.

Kann ich Bunz auch ohne Verordnung nutzen?

Bei Beschwerden benötigen wir eine ärztliche Verordnung – auch wenn Sie die Behandlung selbst bezahlen. Wenn Ihnen keine Verordnung vorliegt, wenden Sie sich bitte vorab an unser Office, um das weitere Vorgehen zu klären.

Wie übermittle ich meine Verordnung?

Sie können uns eine Kopie Ihrer Verordnung bereits vor dem ersten Termin zusenden, zum Beispiel per Post oder E-Mail. Alternativ legen Sie die Verordnung beim ersten Termin vor. Falls uns noch keine Kopie vorliegt, übernimmt Ihr Therapeut die Übermittlung an Bunz. Das Original bleibt bei Ihnen.

Kosten & Zahlung

Preise, Zahlungsweisen und Erstattung

Was kostet ein Hausbesuch bei Bunz?

Bei ärztlicher Verordnung kostet eine Behandlung von 60 Minuten 120 Euro bei Vorkasse oder 130 Euro bei vereinbarter Nachkasse. Die Anfahrt ist enthalten.

Barzahlung ist grundsätzlich möglich. Der Preis beträgt dabei 130 € für 60 Minuten inklusive Anfahrt.

Wie funktioniert die Vorkasse?

Sie entscheiden selbst, wie viele Termine beziehungsweise Therapiestunden Sie im Voraus bezahlen möchten – eine einzelne Stunde oder mehrere. Dazu erhalten Sie von uns per E-Mail einen Link, über den Sie Ihre Auswahl online treffen können.

Anschließend erhalten Sie eine Zahlungsaufforderung, die Sie auch als Dokument herunterladen können. Sie können per PayPal oder klassischer Banküberweisung bezahlen.

Wenn im Verlauf Ihrer Therapie eine weitere Vorauszahlung erforderlich wird, erhalten Sie rechtzeitig einen neuen Link. Auch dann wählen Sie selbst, wie viele Therapiestunden Sie vorausbezahlen möchten.

Wichtig: Ihre Vorauszahlung muss spätestens 24 Stunden vor dem jeweiligen Termin tatsächlich bei uns eingegangen sein. Bitte bezahlen Sie rechtzeitig, damit wir den Termin freigeben und zuverlässig planen können. Eine lediglich veranlasste Überweisung reicht dafür nicht aus.

Kann ich auch nach der Behandlung bezahlen?

In Deutschland können Sie mit uns eine Zahlung nach der Behandlung vereinbaren. Diese sogenannte Nachkasse wickeln wir über unseren Abrechnungspartner BFS Health Finance ab.

Bei der Nachkasse haben Sie mindestens vier Wochen Zeit zur Zahlung. Das konkrete Zahlungsziel legt BFS fest; maßgeblich ist die Frist auf Ihrer Rechnung. So können Sie die Rechnung zunächst bei Ihrer Versicherung zur Erstattung einreichen. Ob und wann Ihre Versicherung erstattet, hängt von deren Bedingungen und Bearbeitung ab.

Auch eine Ratenzahlung können Sie direkt mit BFS vereinbaren. Die konkreten Konditionen und Fragen zur Zahlungsfrist klären Sie bitte mit BFS.

Wann bekomme ich meine Rechnung?

Sie erhalten zum Abschluss jedes Behandlungszyklus – also am Ende einer Verordnung – automatisch eine ordnungsgemäße Rechnung. Auch wenn Sie die Therapie vorzeitig beenden, wird eine Abschlussrechnung erstellt und Ihnen zugesandt.

Bereits geleistete Voraus- oder Barzahlungen werden berücksichtigt. Dadurch kann der noch zu zahlende Betrag null Euro betragen. Wenn vorausbezahlte Termine nicht in Anspruch genommen wurden, kann sich ein negativer Saldo ergeben, also ein Guthaben zur Erstattung.

Dieser Rechnungsablauf gilt unabhängig von der vereinbarten Zahlungsweise. Die Zahlungsaufforderung bei Vorkasse ersetzt die Abschlussrechnung nicht.

Kann ich als gesetzlich Versicherter selbst bezahlen?

Ja, auch als gesetzlich Versicherter können Sie unsere Leistungen als Selbstzahler nutzen und die vereinbarten Kosten selbst übernehmen.

Wichtig: Wenn Beschwerden vorliegen und die Behandlung über reine Prävention hinausgeht, benötigen wir bei Bunz eine ärztliche Verordnung – auch wenn Sie selbst bezahlen. Sie ist die ärztliche Grundlage für Ihre Behandlung.

Dafür ist kein bestimmtes Kassenformular erforderlich. Für uns genügt eine formlose schriftliche ärztliche Verordnung, aus der die Diagnose und die ärztlich angeordnete Therapie hervorgehen. Die Kostenübernahme und die Verordnung sind also zwei getrennte Fragen.

Kommen Anfahrtskosten hinzu?

Nein. Die Anfahrt ist im Behandlungspreis enthalten.

Bekomme ich vorausbezahltes Geld für nicht genutzte Termine zurück?

Nicht genutzte Vorauszahlungen werden in Ihrer Abschlussrechnung berücksichtigt. Ergibt sich daraus ein Guthaben, erstatten wir Ihnen dieses in der Regel über denselben Zahlungsweg, den Sie für Ihre Zahlung genutzt haben – etwa per Überweisung oder PayPal. Falls wir dafür noch eine Kontoverbindung benötigen, meldet sich unser Office bei Ihnen.

Wir bearbeiten die Erstattung so schnell wie möglich. Die Bearbeitungsdauer hängt von den verfügbaren personellen Kapazitäten ab; eine feste Anzahl von Tagen können wir daher nicht zusagen.

Übernimmt meine Versicherung die Kosten?

Bei unserem privaten Angebot ist eine Erstattung durch private Versicherungen je nach Vertrag möglich. Gesetzliche Krankenkassen übernehmen unsere privat vereinbarten Leistungen nicht.

Ob und in welcher Höhe Ihre Versicherung die Kosten unserer privaten Leistungen erstattet, hängt von Ihrem Versicherungsvertrag ab. Gerne senden wir Ihnen vorab einen Kostenvoranschlag, mit dem Sie die Erstattung bei Ihrer Versicherung klären können. Zusätzlich stellen wir allgemeine Informationen zu Patientenrechten und Handlungsmöglichkeiten bereit.

Für privat Versicherte in Deutschland geben wir auch organisatorische Hinweise zu erstattungsrelevanten Angaben auf der ärztlichen Verordnung. Diese erhalten Sie bereits zu Beginn mit Ihren Unterlagen oder im Gespräch und bei Bedarf auch später. Welche Therapie medizinisch erforderlich ist und verordnet wird, entscheidet der Arzt.

Eine bestimmte Erstattung können wir nicht zusagen. Die mit Bunz vereinbarte Zahlung bleibt unabhängig von der Erstattung durch Ihre Versicherung geschuldet.

Ihr Hausbesuch

Ablauf und Dauer der Termine

Wie läuft ein Hausbesuch organisatorisch ab?

Der vereinbarte Termin findet bei Ihnen zu Hause statt. Im Vorfeld stimmen wir Adresse, Termin und die erforderlichen Unterlagen mit Ihnen ab.

Den weiteren therapeutischen Ablauf, die Inhalte und die Häufigkeit der Termine besprechen Sie mit Ihrem Therapeuten auf Grundlage der ärztlichen Verordnung. Weitere Termine vereinbaren Sie direkt mit ihm.

Bei Bedarf bringt Ihr Therapeut die benötigten Trainings- oder Therapiematerialien mit, zum Beispiel eine Therapieliege.

Wie lange dauert ein Termin?

Ein Termin dauert in der Regel 60 Minuten. Gemeint ist die Zeit, die Ihr Therapeut bei Ihnen vor Ort ist. Die Dokumentation erfolgt außerhalb dieser Zeit.

Längere Therapiezeiten können vereinbart werden. Kürzere Termine sind nur nach Abstimmung mit unserem Office und mit dem Einverständnis Ihres Therapeuten möglich.

Muss ich für den Hausbesuch etwas vorbereiten?

Falls Sie uns Ihre Verordnung noch nicht übermittelt haben, halten Sie diese bitte für Ihren Therapeuten bereit. Informieren Sie uns außerdem über Besonderheiten beim Zugang zu Ihrer Wohnung. Benötigte Therapie- oder Trainingsmaterialien bringt Ihr Therapeut bei Bedarf mit.

Termine & Änderungen

Absagen, Pausen und Therapeutenwechsel

Wie sage ich einen Termin ab und entstehen Kosten?

Bitte sagen Sie Ihren Termin über unser Office spätestens 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin ab. Bei einer späteren Absage kann der volle vereinbarte Terminpreis als Ausfallkosten berechnet werden.

Falls kurzfristig etwas dazwischenkommt, melden Sie sich bitte möglichst früh bei unserem Office. Wir wissen, dass Unvorhergesehenes passieren kann, und prüfen im Einzelfall, ob eine Kulanzlösung möglich ist.

Was passiert, wenn mein Therapeut ausfällt?

Wenn Ihr Therapeut ausfällt, etwa wegen Krankheit, informiert Sie in der Regel unser Office und klärt mit Ihnen das weitere Vorgehen. Je nach Situation kann sich auch unser Teammanagement bei Ihnen melden.

Die Suche nach einer Vertretung oder einem anderen passenden Therapeuten hat bei uns Priorität. Dafür nutzen wir strukturierte Abläufe und setzen alles daran, Ihre Therapie möglichst zügig fortzusetzen. Ob und wann eine passende Alternative verfügbar ist, können wir jedoch nicht garantieren.

Kann ich den Therapeuten wechseln?

Ihre Bedürfnisse stehen für uns im Vordergrund. Wenn Sie einen Therapeutenwechsel wünschen, etwa weil die Zusammenarbeit nicht gut passt, wenden Sie sich bitte an unser Office. Wir nehmen Ihr Anliegen ernst und suchen mit Priorität nach einer passenden Lösung.

Bitte berücksichtigen Sie jedoch: Verfügbare Therapeuten zu finden, ist sehr schwierig. Es besteht daher ein erhebliches Risiko, dass wir keinen passenden Ersatz finden. Wenn die Zusammenarbeit mit Ihrem bisherigen Therapeuten endet und kein Ersatz verfügbar ist, können wir Ihre Therapie bei Bunz nicht fortsetzen. Wir besprechen die Möglichkeiten und Grenzen offen mit Ihnen.

Kann ich meine Behandlung pausieren oder beenden?

Sie können Ihre Behandlung jederzeit pausieren oder beenden. Unser Vertrag sieht keine Pflicht vor, eine bestimmte Anzahl von Terminen in Anspruch zu nehmen. Teilen Sie Ihre Wünsche bitte unserem Office mit. Für bereits vereinbarte Termine beachten Sie bitte die Absagefrist von 24 Stunden.

Wenn Sie nach einer Pause fortsetzen möchten, geben wir unser Bestes, Ihre Wünsche zu erfüllen. Ob Ihr bisheriger Therapeut dann verfügbar ist, können wir nicht zusagen.

Kontakt & Unterstützung

Die richtige Anlaufstelle für Ihr Anliegen

Wie kommuniziere ich mit Bunz?

Therapeutische Fragen besprechen Sie direkt mit Ihrem behandelnden Therapeuten. Bei organisatorischen Fragen oder Anliegen zur Qualität Ihrer Betreuung wenden Sie sich bitte an unser Bunz-Organisationsteam, unser Office.

Die Kontaktdaten finden Sie auf den Unterlagen, die Sie von uns erhalten haben, oder auf unserer Website.

Wenn Sie uns telefonisch nicht persönlich erreichen, hinterlassen Sie uns bitte eine Nachricht auf der Mailbox. Nennen Sie Ihren Namen, Ihre Rückrufnummer und kurz Ihr Anliegen. Gerne können Sie auch angeben, wann wir Sie am besten zurückrufen können. Wir freuen uns über Ihre Nachricht und rufen Sie gerne zurück.

Halten Sie nach Möglichkeit Ihre Vertragsnummer bereit. Damit können wir Ihr Anliegen schneller zuordnen. Selbstverständlich helfen wir Ihnen auch weiter, wenn Sie Ihre Vertragsnummer gerade nicht zur Hand haben.

An wen wende ich mich bei Problemen oder Fragen?

Wenn etwas organisatorisch nicht klappt oder Sie mit Ihrer Betreuung unzufrieden sind, wenden Sie sich bitte an unser Bunz-Organisationsteam, unser Office. Nutzen Sie dafür die bekannte Telefonnummer auf Ihren Unterlagen oder die Kontaktdaten auf unserer Website. Das Office ist Ihre zentrale Anlaufstelle und kümmert sich darum, dass Ihr Anliegen an die richtige Stelle gelangt.

Bei Unzufriedenheit mit der therapeutischen Betreuung gibt das Office Ihr Anliegen an unser Qualitätsteam weiter. Unsere Teammanager sind selbst ausgebildete Therapeuten und können fachliche Fragen mit Ihnen klären. Bei Bedarf melden sie sich auch telefonisch bei Ihnen, besprechen Ihr Anliegen und suchen gemeinsam mit Ihnen nach einer Lösung.

Wenn Sie uns telefonisch nicht persönlich erreichen, hinterlassen Sie uns bitte eine Nachricht auf der Mailbox. Nennen Sie Ihren Namen, Ihre Rückrufnummer und kurz Ihr Anliegen. Gerne können Sie auch angeben, wann wir Sie am besten zurückrufen können. Wir freuen uns über Ihre Nachricht und rufen Sie gerne zurück.

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